Steuerdelikte
Rechtsratgeber
GrundlageStraflose Selbstanzeige
Erstmalige Selbstanzeigen einer Steuerhinterziehung sind straflos.
Privatpersonen und juristische Personen bleiben straflos, wenn sie zum ersten Mal eine eigene Steuerhinterziehung anzeigen. Es wird in diesem Fall keine Busse erhoben - dafür aber eine Nachsteuer für maximal zehn Jahre samt Verzugszins. Bei jeder weiteren Selbstanzeige erhält man eine Busse. Sie beträgt ein Fünftel der hinterzogenen Steuer.