Privatpersonen und juristische Personen bleiben straflos, wenn sie zum ersten Mal eine eigene Steuerhinterziehung anzeigen. Es wird in diesem Fall keine Busse erhoben - dafür aber eine Nachsteuer für maximal zehn Jahre samt Verzugszins. Bei jeder weiteren Selbstanzeige erhält man eine Busse. Sie beträgt ein Fünftel der hinterzogenen Steuer.