Ein wichtiger Vorteil des Vorsorgesparens mit der Säule 3a liegt in der steuerlichen Behandlung. Effektiv getätigte Einzahlungen können Sie in der Steuererklärung vom Erwerbseinkommen abziehen, sie reduzieren die steuerliche Belastung. Ausserdem müssen Sie das angesparte Vorsorgeguthaben bis zum Bezug nicht als Vermögen versteuern, und auch die Erträge sind steuerbefreit.