Steuerverfahren
Rechtsratgeber
GrundlageDefinitive Steuerrechnung
Gegen die definitive Steuerrechnung müssen Sie bei Unstimmigkeiten unbedingt fristgerecht Einsprache erheben.
Die definitive Steuerrechnung erhalten Sie erst, nachdem Sie die für die Steuerperiode erforderliche Steuererklärung eingereicht haben. Grundlagen der definitiven Veranlagung sind somit das deklarierte Einkommen des vergangenen Jahres und das Vermögen per 31.12. des letzten Jahres.