Ehegatten in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe haften solidarisch für die Gesamtsteuer und zwar unabhängig vom Güterstand und grundsätzlich auch unabhängig davon, wie sich das gemeinsame Einkommen und Vermögen zusammensetzt. Die Steuerbehörden sind also frei, welchen der beiden Solidarschuldner sie belangen wollen, wenn die Steuern nicht bezahlt werden.