Steuerverfahren
Rechtsratgeber
GrundlageSteuer-Einschätzung nach Ermessen
Sehr unangenehme Folgen kann es haben, wenn Sie keine oder eine unvollständige Steuererklärung einreichen. Dies sollten Sie unbedingt vermeiden.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung überhaupt nicht oder nicht vollständig ausgefüllt eingereicht haben, werden Sie zunächst einmal vom Steueramt gemahnt. Reagieren Sie dann immer noch nicht, so schätzen die Steuerbehörden Ihr Einkommen und Ihr Vermögen nach eigenen Annahmen ein.