Ein Tier ist im rechtlichen Sinn mangelhaft, wenn ein Gebrechen seinen Wert beeinträchtigt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Beispiele: Die neu erworbene Katze hat einen Zahnschaden, tierärztliche Behandlungen sind nötig. Der Hund hat entgegen dem Versprechen des Verkäufers keinen Stammbaum.