Der Zahnarzt ist zu einer detaillierten Rechnungsstellung verpflichtet. Zahnärzte verrechnen ihre Leistungen auf der Basis von Taxpunkten. Wie viele Taxpunkte für eine bestimmte Leistung verrechnet werden dürfen, steht in den Tarifordnungen. So kommt für Privatpatienten seit 1. Januar 2018 der Rahmentarif DENTOTAR zur Anwendung.