Anwältinnen und Anwälte dürfen unberechtigten Dritten keine Informationen bekannt geben, die ihnen ihre Klienten anvertraut haben. Selbst die Tatsache, dass überhaupt ein Mandatsverhältnis besteht, ist geheim. Der Anwalt ist dafür verantwortlich, dass auch seine Hilfspersonen (zum Beispiel Sekretariatsangestellte, EDV-Fachleute, Reinigungspersonal) das Berufsgeheimnis wahren.