Anwältin/Anwalt
Rechtsratgeber
GrundlageDas Anwaltsgeheimnis
Anwältinnen und Anwälte sind an das Anwaltsgeheimnis gebunden. Sie dürfen die ihnen vom Klienten anvertrauten Informationen nicht preisgeben. Andernfalls machen sie sich strafbar.
Anwältinnen und Anwälte dürfen unberechtigten Dritten keine Informationen bekannt geben, die ihnen ihre Klienten anvertraut haben. Selbst die Tatsache, dass überhaupt ein Mandatsverhältnis besteht, ist geheim. Der Anwalt ist dafür verantwortlich, dass auch seine Hilfspersonen (zum Beispiel Sekretariatsangestellte, EDV-Fachleute, Reinigungspersonal) das Berufsgeheimnis wahren.