Das Honorar kann zwischen Anwalt und Klient frei vereinbart werden. Üblich sind Stundenansätze, die sich nach den örtlichen Gegebenheiten, der Bedeutung, Schwierigkeit und Dringlichkeit des Falles bemessen. Vor diesem Hintergrund bewegen sich die Stundenansätze häufig zwischen 250 bis 350 Franken, für komplexe Streitigkeiten kann aber auch ein höherer Stundenansatz angemessen sein. Zwischen den Parteien kann auch eine Pauschale oder ein Kostendach vereinbart werden. Ein erstes Kostendach kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn man sich zunächst einen Überblick verschaffen und erst danach über die nächsten Schritte entscheiden möchte.