Gastgewerbe
Rechtsratgeber
GrundlageIm Restaurant: Gehen, ohne zu bezahlen?
Wer das Restaurant ohne zu bezahlen verlässt, kann sich der Zechprellerei strafbar machen.
Auch wenn man mehrfach und erfolglos versucht hat, die Rechnung zu erhalten, darf man das Restaurant nicht ohne zu bezahlen verlassen. In diesem Fall kann man sich nämlich der Zechprellerei strafbar machen. Besser ist, man hinterlegt das Geld auf dem Tisch oder hinterlässt seine Adresse, damit einem die Rechnung zugestellt werden kann.