Gastgewerbe
Rechtsratgeber
GrundlageIm Restaurant: Wer haftet für die Garderobe?
Das Restaurant haftet nicht für Jacken oder andere Wertsachen, die in einer frei zugänglichen und unbewachten Garderobe aufgehängt wurden.
Werden Jacken oder andere Wertsachen innerhalb des Restaurants in einer frei zugänglichen und unbewachten Garderobe aufgehängt, so haftet das Restaurant nicht für deren Abhandenkommen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Garderobe mit einem Schild «jede Haftung ausgeschlossen» o.ä. versehen ist oder nicht.