Die Kinderkrippe haftet für die Schäden, die Ihrem Kind durch schuldhaftes Verhalten von Betreuungspersonen verursacht werden. Vereinzelt sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Haftungsbeschränkungen vor. Aber: Für Körperschäden kann die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Bei Sachschäden kann die Haftung nur für leichte Fahrlässigkeit wegbedungen werden. Das heisst: Wird der Schaden absichtlich oder grob fahrlässig verursacht, haftet die KITA - auch wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes steht.