Kinderkrippenverträge
Rechtsratgeber
GrundlageKinderkrippenvertrag - wer haftet?
Die Krippe haftet für das schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter. Wenn Ihr Kind ein anderes Kind schädigt, haftet die Krippe nur, wenn sie Ihr Kind ungenügend beaufsichtigt hat.
Die Kinderkrippe haftet für die Schäden, die Ihrem Kind durch schuldhaftes Verhalten von Betreuungspersonen verursacht werden. Vereinzelt sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Haftungsbeschränkungen vor. Aber: Für Körperschäden kann die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Bei Sachschäden kann die Haftung nur für leichte Fahrlässigkeit wegbedungen werden. Das heisst: Wird der Schaden absichtlich oder grob fahrlässig verursacht, haftet die Kita- auch wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes steht.