Kinderkrippenverträge
Rechtsratgeber
GrundlageKinderkrippenverträge (fristlos) kündigen?
In den Kinderkrippenverträgen ist häufig eine Kündigungsfrist von ein bis drei Monaten vorgesehen. Fristlos kann man den Kinderkrippenvertrag nur kündigen, wenn «wichtige Gründe» vorliegen.
In Kinderkrippenverträgen ist häufig eine Kündigungsfrist von ein bis drei Monaten vorgesehen. Vorzeitig kann man dann nur aus dem Vertrag aussteigen, wenn die Krippe den freien Platz mit einem anderen Kind auf der Warteliste besetzen kann oder wenn Sie der Kita ein passendes Ersatzkind vorschlagen können, dessen Eltern in den Vertrag eintreten möchten.