Kinderkrippenverträge
Rechtsratgeber
GrundlageUnzufrieden mit der Krippe
Wenn Sie mit den Leistungen der Krippe unzufrieden sind, suchen Sie am besten das Gespräch mit der Krippenleitung. Als letzter Ausweg bleibt die (fristlose) Kündigung.
Wenn Sie mit den Leistungen der Krippe unzufrieden sind, suchen Sie als erstes das Gespräch mit der Krippenleitung. Halten Sie am besten schriftlich fest, was Sie genau beobachtet haben, was Sie beanstanden und welche Massnahmen Sie von der Krippe fordern. Viele Konflikte lassen sich so - zumindest für die Zukunft - einvernehmlich lösen.