Partnervermittlung
Rechtsratgeber
GrundlagePartnervermittlung: Wie kündige ich den Vertrag?
Bei Partnervermittlungsverträgen besteht einerseits ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt des Vertrags. Anderseits hat man das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen.
Bei Partnervermittlungsverträgen besteht ein Widerrufsrecht: Partnersuchende können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt eines Vertragsdoppels widerrufen, und zwar ohne Begründung und ohne Entschädigung. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, aus Beweisgründen am besten eingeschrieben. Sie muss spätestens am 14. Tag nach Erhalt des Vertrags auf der Post aufgegeben werden (Datum des Poststempels). Vor Ablauf der 14 Tage darf das Institut keinerlei Zahlungen entgegennehmen.