BGE 134 III 59: Wer wegen Steuerhinterziehung gebüsst wird, kann von seinem Steuerberater keinen Schadenersatz für die Busse verlangen. Die Steuerberaterin deklarierte den Wert eines Porsches und die Entschädigung für die Benutzung eines Mercedes falsch. Das Paar und die Firma wurden darauf wegen Steuerhinterziehung mit insgesamt 90'000 Franken gebüsst. In der Folge verklagten sie die Steuerberaterin auf Schadenersatz. Das Bundesgericht befand, Steuerbussen seien wie jede