Autoreparatur
Rechtsratgeber
GrundlageRechte und Pflichten des Garagisten
Der Reparaturvertrag mit dem Garagisten ist ein sogenannter Werkvertrag. Dieser verpflichtet die Garage zu einer fachmännisch durchgeführten Reparatur.
Wer sein Auto bei einem Garagisten reparieren oder einen Service machen lässt, schliesst einen sogenannten Werkvertrag ab. Bei diesem Vertragstyp muss die Garage nicht bloss sorgfältig tätig werden, sondern schuldet eine fachmännisch ausgeführte Reparatur.