Wenn man mit dem Handwerker im Voraus keinen Preis festgelegt hat, kann er nach Aufwand abrechnen. Das kann teuer werden. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollte man deshalb immer eine schriftliche Offerte verlangen, am besten mit einem Kostendach. Weder das Gesetz noch die Branchenverbände legen Preisobergrenzen fest. Mehr dazu in unserem Merkblatt.