Handwerker: Neuanfertigung und Reparatur
Rechtsratgeber
GrundlageWenn Handwerker mangelhafte Arbeit leisten
Wenn ein Handwerker mangelhaft gearbeitet hat, kann die Kundin unentgeltliche Nachbesserung oder eine Preisminderung verlangen. Bei gravierenden Mängeln kann sie vom Vertrag zurücktreten.
Kunden müssen das Werk nach Ablieferung rasch prüfen und Mängel sofort rügen. Am besten mit unserem Musterbrief, per Einschreiben. Wer mit seiner Mängelrüge zuwartet, verliert unter Umständen seine Mängelrechte.