Kostenvoranschlag
Rechtsratgeber
MerkblattKostenvoranschlag: Darf er etwas kosten?
Nicht selten stellen Handwerksbetriebe ihre Aufwände für eine Offerte in Rechnung. Unter gewissen Umständen ist das zulässig.
Unser Merkblatt «Kostenvoranschlag: Darf er etwas kosten?» gibt Ihnen Antworten auf folgende Fragen:
Wann darf der Handwerker seinen Aufwand zur Ausarbeitung der Offerte in Rechnung stellen?
Was ist in den verschiedenen Branchen üblich?