Kostenvoranschlag
Rechtsratgeber
GrundlageKostenvoranschlag eines Handwerkers: Darf er etwas kosten?
Offerten sind grundsätzlich kostenlos. Bei grösserem Arbeitsaufwand dürfen sie jedoch verrechnet werden.
Grundsätzlich sind Kostenvoranschläge gratis. Sobald aber zur Erstellung der Offerte ein grösserer Arbeitsaufwand nötig ist, darf der Anbieter seinen Aufwand verrechnen. Beispiele: Teile müssen demontiert werden oder der Handwerker nimmt beim Kunden zuhause Mass. Rechtlich liegt dann ein separater Vertrag vor: Der Auftrag für die Offerte.