Grundsätzlich sind Kostenvoranschläge gratis. Sobald aber zur Erstellung der Offerte ein grösserer Arbeitsaufwand nötig ist, darf der Anbieter seinen Aufwand verrechnen. Beispiele: Teile müssen demontiert werden oder der Handwerker nimmt beim Kunden zuhause Mass. Rechtlich liegt dann ein separater Vertrag vor: Der Auftrag für die Offerte.