Grundsätzlich gilt: Gekauft ist gekauft. Es gibt kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Doch in speziellen Fällen schützt das so genannte Haustürgesetz Konsumentinnen und Konsumenten vor unüberlegten Vertragsabschlüssen. Es gilt allerdings nur dann, wenn der Vertrag folgende Voraussetzungen erfüllt: