Besondere Kaufverträge
Rechtsratgeber
GrundlageHaustürgeschäft mit Widerrufsrecht
In Abweichung von der Regel «gekauft ist gekauft» ist bei so genannten Haustürgeschäften ein Rücktritt vom Vertrag möglich, und zwar innert 14 Tagen.
Grundsätzlich gilt: Gekauft ist gekauft. Es gibt kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Doch in speziellen Fällen schützt das so genannte Haustürgesetz Konsumentinnen und Konsumenten vor unüberlegten Vertragsabschlüssen. Es gilt allerdings nur dann, wenn der Vertrag folgende Voraussetzungen erfüllt: