Bei einer Geschäftsaufgabe haftet der Geschäftsinhaber, solange der Gutschein gültig ist, also 5 oder 10 Jahre. Somit kann man das Geld eigentlich bei ihm zurückfordern. Praktisch wird dies oft aussichtslos sein - entweder weil die Firma aufgelöst ist oder weil der Inhaber nicht mehr auffindbar ist.