Jeder Kauf ist ein Vertrag, egal ob man - wie am Kiosk - wortlos das Geld hinlegt und sich z.B. eine Zeitschrift nimmt. Oder ob man - wie bei einem Möbel- oder Autokauf - einen schriftlichen Vertrag unterschreibt oder im Online-Shop den Bestellknopf klickt. Ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden, um verbindlich zu sein (Ausnahmen: Grundstückkauf, Abzahlungskauf). Schon eine mündliche Zusage lässt den Vertrag entstehen, wie der Beobachter-Artikel «Kaufzusage auch am Telefon gültig?» zeigt. Es reicht, dass sich Käufer und Verkäufer über die Ware, die Menge und den Preis einig werden. Mehr dazu auch im Beobachter-Artikel «Hoppla, ist das jetzt ein Vertrag?».