Soll ein Grundstück die Hand wechseln, müssen Sie zwingend zu einem Notar gehen. Dieser ist zur Neutralität verpflichtet und hat eine Aufklärungsfunktion - insbesondere was heikle Punkte wie etwa die Wegbedingung von Mängelrechten betrifft. Der Kaufvertrag wird vom Notar aufgesetzt, vor seinen Augen durch die Parteien unterschrieben und anschliessend öffentlich beurkundet. Insbesondere folgende Punkte werden darin festgehalten: