Wettbewerbe, Spiele, Klingeltöne oder Flirtseiten: Schnell landet man in einer SMS-Abo-Falle. Die Folge: hohe Handyrechnungen für teure SMS. Doch solange man nichts mit Preis angeklickt hat, entsteht kein Vertrag; folglich können auch keine Kosten entstehen. Laut Gesetz sind Anbieter verpflichtet, den Preis der Mehrwertdienste auf der Bestelltaste oder in unmittelbarer Nähe davon gut sichtbar bekannt zu geben. Der Rechnungssteller muss beweisen, dass es eine vertragliche Grundlage gibt.