Haben Sie Ihre Pläne spontan geändert und verlassen die Ferienwohnung früher? Oder reisen Sie wegen des schlechten Wetters gar nicht hin? Oder Sie wollen Ihre Buchung annullieren? Selbstverständlich sind Sie frei, sich so zu entscheiden. Doch Sie schulden den Preis für die vereinbarte Mietdauer der Ferienwohnung grundsätzlich gleichwohl. Der Mietpreis ist selbst dann geschuldet, wenn Sie die Reise wegen Krankheit oder Unfall absagen müssen. In diesen Fällen springt die Annullierungskostenversicherung ein, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Ausnahme: Der Vertrag oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen eine kostenlose Stornierung vor, z.B. wenn früh genug annulliert wird.