Ferienwohnung
Rechtsratgeber
GrundlageMängel in der Ferienwohnung: Was tun?
Bei Mängeln in der Ferienwohnung muss man den Vermieter sofort informieren und eine rasche Behebung verlangen.
In Ferienwohnungen kann man böse Überraschungen erleben: Schmutz, eine stark abgenützte Einrichtung, nicht funktionierende Geräte. Wenn das Mietobjekt solche Mängel aufweist oder nicht hält, was im Vertrag abgemacht war, muss man sofort reagieren. Konkret: Melden Sie dem Vermieter oder dem Schlüsselverwalter vor Ort die Mängel unverzüglich, und setzen Sie gleichzeitig eine Frist für deren Behebung. So kann zum Beispiel ein verstopftes WC rasch gereinigt oder können kaputte Liegestühle ersetzt werden. Wer mit der Mängelrüge bis nach den Ferien wartet, verliert seine Ansprüche.