Egal ob Sie das Hotelzimmer bloss mündlich reserviert, online gebucht oder die Buchung schriftlich bestätigt bekommen haben: In allen Fällen liegt ein verbindlicher Vertrag, eine verbindliche Hotelreservation vor. Bei einer Absage haften Sie für den Zimmerpreis. Allerdings ist das Hotel verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Es muss beispielsweise Mahlzeiten, die Sie nicht eingenommen haben, von der Rechnung abziehen. Selbstverständlich kann es auch dann den vereinbarten Preis nicht einfordern, wenn es das Zimmer an andere Gäste vergeben konnte.