Wann verjähren Forderungen?
Rechtsratgeber
GrundlageOrdentliche Verjährungsfrist
Die ordentliche Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre.
Normalerweise verjähren Forderungen nach 10 Jahren - dies ist die ordentliche Verjährungsfrist. Sie gilt überall dort, wo ein Gesetz für eine bestimmte Forderung nicht ausdrücklich andere Fristen bestimmt (abweichende Verjährungsfristen).