Was lange währt, verjährt. Doch keine falschen Hoffnungen: Dass ein Gläubiger vergisst, die Rechnung zu schicken, ist die Ausnahme. Häufiger ist, dass man beweisen muss, dass man eine Rechnung bezahlt hat. Deshalb lohnt es sich, Quittungen und Belege aufzubewahren. Doch wie lange ist das nötig? Unsere Ausführungen informieren Sie über die verschiedenen Verjährungsfristen.