Werbeflut: Was tun?
Rechtsratgeber
GrundlageInternet: Spam, Newsletter
Um Spam zu verhindern, sollte man seine E-Mail-Adresse zurückhaltend bekannt geben und für bestimmte Zwecke eine zweite E-Mail-Adresse verwenden.
Spam ist verboten. Darunter versteht man Massen-E-Mails, die ohne Zustimmung des Empfängers verschickt werden. Typisch für Spam ist auch, dass der Absender nicht korrekt aufgeführt ist und man keinen Hinweis bekommt, wie man weitere E-Mails ohne Aufwand und kostenlos ablehnen kann. Das Verbot gilt für alle elektronischen Kommunikationsmittel, also auch für SMS, Telefon (Anrufmaschine) oder Fax.