In der Schule wird Integration grossgeschrieben. Kinder mit Lernschwierigkeiten oder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen besuchen, wenn immer möglich, die öffentliche Volksschule am Wohnort. Eine Beschulung an einer externen Sonderschule wird nur gewählt, wenn eine Integration aus schulischen, sozialen oder pädagogischen Gründen nicht möglich ist. Möglichst alle Schülerinnen und Schüler sollen also in die Volksschule gehen und dort gefördert werden.