Letzte Dinge regeln im Alter
Rechtsratgeber
GrundlageSterbehilfe
Immer mehr Menschen in der Schweiz möchten selbst bestimmen, wann sie aus dem Leben scheiden.
Immer mehr Menschen in der Schweiz möchten selbst bestimmen, wann sie aus dem Leben scheiden. Leiden Sie an unerträglichen Beschwerden, sind Sie unheilbar krank oder haben Sie eine unzumutbare Behinderung, kann dieser Wunsch immer mehr in den Vordergrund rücken. Wollen Sie eine Sterbebegleitung in Anspruch nehmen, können Sie sich an eine Schweizer Sterbehilfeorganistation (siehe Adressen) wenden. Dabei ist es wichtig, dass Sie urteilsfähig sind und Ihren Sterbewunsch klar und autonom zum Ausdruck bringen können.