Wichtige Begriffe im Erwachsenenschutzrecht
Rechtsratgeber
GrundlageUrteilsfähigkeit und Handlungsfähigkeit
Urteilsunfähigkeit und Handlungsfähigkeit sind Begriffe aus dem Personenrecht. Für das Erwachsenenschutzrecht sind sie von grosser Bedeutung.
Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) ist häufig die Rede von Urteilsfähigkeit bzw. -unfähigkeit oder von Handlungsfähigkeit bzw. -unfähigkeit – nie aber von Unzurechnungsfähigkeit oder Zurechnungsfähigkeit, denn dies sind Begriffe aus dem Strafgesetzbuch.