Nach dem Gesetz sind Angehörige nicht verpflichtet, ihre betagten Eltern oder Verwandten zu pflegen oder unterstützend zu begleiten. Es sind eher moralische, dem Familienzusammenhalt geschuldete Gründe, die Angehörige zu Hilfe- und Betreuungsleistungen veranlassen. Kommen allerdings die Eltern oder Grosseltern in finanzielle Not, dann können die Verwandten in auf- und absteigender Linie zur Verwandtenunterstützung verpflichtet werden.