Beistände und Beiständinnen
Rechtsratgeber
GrundlageBeschwerde gegen Beistand oder Beiständin
Gegen Handlungen oder Versäumnisse der Betreuungsperson kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) eine Beschwerde eingereicht werden
Lassen sich Differenzen nicht im Gespräch lösen, kann gegen Handlungen oder Versäumnisse der Betreuungsperson bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Beschwerde erhoben werden. Diese muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen und einen Antrag (Was will ich? Was will ich nicht?) und eine Begründung (Weshalb will ich etwas? Weshalb will ich etwas nicht?) enthalten. Sie kann von Hand verfasst werden und erfordert keine hohen sprachlichen Kenntnisse.