Beistände und Beiständinnen
Rechtsratgeber
GrundlageRechenschaftsbericht des Beistandes, der Beiständin
Beistände und Beiständinnen sind rechenschaftspflichtig
Beistände und Beiständinnen können nicht schalten und walten wie sie wollen. Mindestens alle zwei Jahre haben sie über ihre Tätigkeit gegenüber der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) einen Bericht abzugeben, der geprüft wird.