Die Mitwirkungsbeistandschaft dient dem Schutz der verbeiständeten Person vor sich selbst oder vor Dritten, indem bestimmte Tätigkeiten nur mit Zustimmung des Beistandes möglich sind. Sie eignet sich deshalb für Personen, die sich zu heiklen Verträgen überreden lassen oder ungeprüft Dinge unterschreiben, die zu ihrem Nachteil sind. Die Massnahme räumt dem Beistand oder der Beiständin die Kompetenz ein, den Handlungen in fraglichen Angelegenheiten zuzustimmen oder die Zustimmung zu verweigern.