Eine umfassende Beistandschaft ist dann angezeigt, wenn jemand sehr viel Hilfe braucht und nicht selber handeln kann. Sie kommt bei Personen in Frage, die in allen Belangen vertreten werden müssen. Zu denken ist an schwer geistig Behinderte oder an Personen, die ihre Interessen falsch einschätzen, die Realität verkennen oder nicht wahrnehmen können.