Beistandschaften
Rechtsratgeber
GrundlageDie Vertretungsbeistandschaft für die Vermögensverwaltung
Vermögensverwaltung ist ein weiter Begriff: Er umfasst Lohn, Renten oder Erspartes.
Soll jemand in Finanzangelegenheiten vertreten werden, muss die Vertretungsbeistandschaft ergänzt werden. Der Beistand übernimmt dann auch die Vermögensverwaltung der verbeiständeten Person: Vermögen ist nicht nur Erspartes, sondern kann auch das Einkommen umfassen.