Beistandschaften
Rechtsratgeber
GrundlageUmwandlung vom Vormundschafts- zum Erwachsenenschutzrecht
Vormundschaften und erstrecktes elterliches Sorgerecht wurden per 1.1.2013 automatisch zu umfassenden Beistandschaften. Andere Massnahmen bleiben für längstens 3 Jahre unverändert bestehen.
Bei Inkrafttreten des Erwachsenenschutzrechts (am 1. Januar 2013) war folgendes zu beachten: