Fürsorgerische Unterbringungen (FU)
Rechtsratgeber
MustertextMusterbrief: Entlassungsgesuch bei Fürsorgerischer Unterbringung
Das Entlassungsgesuch an die Klinikleitung oder an die Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) muss nicht schriftlich erfolgen. Dennoch empfiehlt sich Schriftlichkeit.
Das Entlassungsgesuch an die Klinikleitung oder an die Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) muss nicht schriftlich erfolgen. Dennoch empfiehlt sich Schriftlichkeit.