Fürsorgerische Unterbringungen (FU)
Rechtsratgeber
GrundlageSind Zwangsbehandlungen bei Fürsorgerischer Unterbringung (FU) erlaubt?
Zwangsmassnahmen sind unter gewissen Umständen erlaubt - siehe Art. 434 und 435 ZGB
Eine psychisch kranke Person kann in einen Zustand geraten, in der sie sich selbst zu töten oder zu verletzen droht, Dritte gefährdet und auch die materielle Umgebung in arge Mitleidenschaft zieht. Solche Krankheitsbilder erfordern oft eine Behandlung ohne Zustimmung des Patienten. Chefarzt oder Chefärztin können ein Behandlung anordnen, wenn