Fürsorgerische Unterbringungen (FU)
Rechtsratgeber
GrundlageVertrauenspersonen bei einer Fürsorgerischen Unterbringung (FU)
Wer sich unfreiwillig in der Klinik aufhält, kann eine Vertrauensperson bestimmen, die ihn unterstützt.
Wer sich unfreiwillig in der Klinik aufhält, kann eine Vertrauensperson bestimmen. Deren Aufgabe ist es, den Patienten über Rechte und Pflichten zu informieren, beim Formulieren von Anliegen zu helfen, bei Konflikten zu vermitteln und ihm beizustehen. Bei entsprechender Vollmacht hat sie Einblick in die Krankengeschichte.