Schweizer Behörden haben bis 1981 Tausende Kinder und Jugendliche verdingt, weggesperrt, sterilisiert, psychiatrisiert und zur Adoption freigegeben. Nun können Opfergesuche um einen Solidaritätsbeitrag ohne zeitliche Begrenzung eingereicht werden, sofern die Zwangsmassnahmen vor 1981 angeordnet oder vollzogen worden sind.