Wer eine Patientenverfügung errichtet hat, kann diese Tatsache und den Hinterlegungsort auf der Versichertenkarte eintragen lassen, heisst es im Gesetz. Dies ist jedoch bis anhin noch nicht möglich. Die einfachste und sicherste Lösung besteht nach wie vor darin, ein Exemplar der Verfügung im Portemonnaie zu haben. Wenn Sie bei einem Unfall am Boden liegen und nicht mehr reden können, wird bestimmt jemand in Ihrem Portemonnaie nachsehen. Es genügt aber auch, wenn Sie im Portemonnaie bloss einen Zettel mitführen, auf dem Sie festhalten, dass Sie eine Patientenverfügung haben und wo sich diese befindet. Zudem sollten Sie je eine Kopie beim Hausarzt und bei einer Vertrauensperson deponieren.