Wichtige Begriffe im Erwachsenenschutzrecht
Rechtsratgeber
GrundlageHöchstpersönliche Rechte
Niemand kann eine urteilsunfähige Person bei absolut höchstpersönlichen Rechten vertreten. Bei relativ höchstpersönlichen Rechten ist eine Vertretung möglich
Das Gesetz unterscheidet zwischen sogenannten absolut höchstpersönlichen Rechten und relativ höchstpersönlichen Rechten.