Im Erwachsenenschutzrecht (insbesondere im Abschnitt zum Vorsorgeauftrag) dreht es sich immer wieder um Vermögenssorge, Personensorge und um den Rechtsverkehr.

Personensorge umfasst die Fürsorge in persönlichen Angelegenheiten und Hilfe im Alltag.
Vermögenssorge hat zum Ziel, das Einkommen und Vermögen sorgfältig zu verwalten. Vermögenssorge beinhaltet also die Verwaltung des Vermögens, des Lohnes, der Renten und das Bezahlen der anstehenden Rechnungen.
Rechtsverkehr ist nötig, um Personen- und Vermögenssorge bei Amtsstellen, Versicherungen, privaten oder öffentlichen Einrichtungen (etc.) zu gewährleisten. Dazu gehört im Wesentlichen das Eingehen oder Auflösen von Verträgen. Es geht um die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten.