Die Wohnkosten bei Sozialhilfebezug
Der Sozialdienst muss für die Mietkosten aufkommen. Es kann aber festlegen, bis zu welchem Betrag Mieten übernommen werden.
Der Sozialdienst bezahlt die Mietkosten, sofern sie im ortsüblichen Rahmen liegen, sowie die vertraglich vereinbarten Nebenkosten. Die Auslagen für Heizung und Warmwasser werden nach dem effektiven Aufwand vergütet. Jede Gemeinde legt selber fest, wie hoch die ortsüblichen Mietkosten sind. Wohnungen in städtischen Gebieten sind schliesslich viel teurer als auf dem Land. Der Sozialdienst bezahlt eine Mietkaution nur in Ausnahmefällen. Wenn diese Kosten übernommen werden, so werden sie wieder zurückgefordert. Gewisse Sozialdienste stellen den Vermietern eine Mietzinsgutsprache aus, andere versuchen die Mietkaution von Stiftungen bezahlen zu lassen.